Die Rolle des Sachwalters im deutschen Insolvenzrecht ist von zentraler Bedeutung, insbesondere in Eigenverwaltungsverfahren. Hier behält die Geschäftsführung ihre Befugnisse, während ein gerichtlich bestellter Sachwalter das Verfahren überwacht und die Interessen der Gläubiger schützt.
Definition und Aufgaben eines Sachwalters
Ein Sachwalter ist eine unabhängige Instanz im Insolvenzverfahren, die den Schuldner überwacht und die Gläubigerinteressen wahrt. Im Gegensatz zum Insolvenzverwalter, der die Kontrolle über das Unternehmen übernimmt, bleibt der Sachwalter im Hintergrund und sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Zu den Hauptaufgaben des Sachwalters zählen:
Überwachung des Schuldners: Prüfung von Vermögens- und Gläubigerverzeichnissen sowie Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere.
Führung der Insolvenztabelle: Entgegennahme und Prüfung der Forderungsanmeldungen der Gläubiger.
Kassenführung: Bei Bedarf Übernahme der finanziellen Transaktionen des Unternehmens.
Geltendmachung von Ansprüchen: Durchsetzung von Schadensersatz- und Anfechtungsansprüchen.
Anzeige der Masseunzulänglichkeit: Meldung an das Gericht, wenn die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Unterschiede zwischen Sachwalter und Insolvenzverwalter
Während der Insolvenzverwalter in der Regel die vollständige Kontrolle über das insolvente Unternehmen übernimmt, agiert der Sachwalter eher als Überwachungsinstanz. Dies ermöglicht dem Schuldner, unter Aufsicht weiterhin eigenverantwortlich zu handeln, was insbesondere in der Eigenverwaltung von Vorteil ist.
Bestellung und Überwachung des Sachwalters
Der Sachwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und muss fachlich geeignet sowie unabhängig sein. Seine Tätigkeit wird sowohl vom Gericht als auch von der Gläubigerversammlung überwacht, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens sicherzustellen.
Vergütung und Haftung des Sachwalters
Die Vergütung des Sachwalters richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Insolvenzverwalter (InsVV). Bei Pflichtverletzungen kann der Sachwalter persönlich haftbar gemacht werden, was seine Verantwortung im Verfahren unterstreicht.
Fazit
Der Sachwalter spielt eine entscheidende Rolle im deutschen Insolvenzrecht, insbesondere in Verfahren der Eigenverwaltung. Durch seine Überwachungsfunktion stellt er sicher, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt bleiben und der Schuldner seine Pflichten erfüllt. Seine unabhängige Position und umfassenden Aufgaben machen ihn zu einem unverzichtbaren Bestandteil eines erfolgreichen Insolvenzverfahrens.
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